Dieser Anhang ist Bestandteil der Domainnamen-Vereinbarung.
1. Grundregel
Jede Registrierungsstelle und jeder Registrar kann besondere Voraussetzungen für Registrierung, Transfer, Inhaberwechsel, Verlängerung, DNS oder Verifizierung festlegen. Die Anforderungen können sich ändern, ohne dass Domain Market sie vorab prüfen kann.
Der Kunde erkennt an, dass er die Angaben, Erklärungen, Zustimmungen und Nachweise bereitstellen muss, die zum Zeitpunkt des Vorgangs von der Registrierungsstelle oder dem Registrar verlangt und im Bestellprozess, im Custom Client Area oder in einer späteren Verifizierungsanfrage angezeigt werden.
2. Arten besonderer Anforderungen
Verlangt werden können beispielsweise: - Personalausweis oder Reisepass, - Personenkennziffer oder Steuernummer, - Umsatzsteuer- oder Unternehmensregisternummer, - Gründungsurkunde oder andere Unternehmensunterlagen, - Adressnachweis, - Staat der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Unternehmenssitzes, - örtliche Präsenz oder Zustellungskontakt, - Marke oder Namensrecht, - Erklärung zur beabsichtigten Nutzung oder Registrierungsberechtigung, - gesonderte Zustimmung zu den Bedingungen der Registrierungsstelle, - E-Mail- oder Telefonverifizierung, - korrekt vorkonfigurierte autoritative Nameserver, - zusätzliche administrative oder technische Kontakte.
3. TLDs mit bekannten besonderen Verfahren oder zusätzlichen Angaben
Die nachfolgende Übersicht dient als praktischer Leitfaden und nicht als unveränderliche technische Tabelle. Maßgeblich ist die Rückmeldung der Registrierungsstelle oder des Registrars.
.eu / .ευ / .ею Es gelten Berechtigungskriterien in Bezug auf die EU/den EWR oder, soweit vorgesehen, die Staatsangehörigkeit. EURid kann eine Verifizierung einleiten und Nachweise anfordern.
.de Erfordert kompatible, vorkonfigurierte Nameserver. Identitäts- oder Risikoprüfungen können durchgeführt werden. Ein Inhaber außerhalb Deutschlands kann bei einer rechtlichen Auseinandersetzung nach den DENIC-Regeln eine Person in Deutschland zum Empfang amtlicher Schriftstücke benennen müssen.
.it Es gelten die Berechtigungs- und geografischen Anforderungen der Registrierungsstelle. Für Privatpersonen und Unternehmen werden besondere Identifikations-, Steuer- oder Unternehmensangaben sowie eine korrekte DNS-Konfiguration verlangt. Die konkreten Felder werden bei der Bestellung angezeigt.
.es Zusätzliche Identifikationsangaben für Privatpersonen oder Unternehmen und die Zustimmung zu den geltenden Bedingungen der Registrierungsstelle sind erforderlich. Die Registrierungsstelle kann Unterlagen zur Überprüfung der Angaben anfordern.
.se / .nu Für Privatpersonen sind eine Personenkennziffer oder Identifikationsnummer, für juristische Personen eine Organisations- oder Unternehmensnummer sowie die jeweils erforderliche Zustimmung zu den Richtlinien der Registrierungsstelle notwendig.
.us Eine Erklärung zur Verbindung mit den USA und zum Nutzungszweck (Nexus/Purpose) sowie zusätzliche Angaben zur Berechtigung nach den .US-Regeln sind erforderlich. Falsche Angaben können zum Entzug führen.
.pt Vollständige Identitätsangaben und je nach Art des Inhabers Steuer- oder Umsatzsteuerangaben sind erforderlich. Nachweise oder eine Überprüfung der Einhaltung der Vorgaben können verlangt werden. Nameserver müssen die Anforderungen der Registrierungsstelle erfüllen.
.bg Der Antrag kann eine vertiefte Identitätsprüfung, Unternehmensunterlagen und Nachweise je nach Inhaber- oder Namenskategorie erfordern. Die aktuell erforderlichen Felder und Dokumente werden von der Registrierungsstelle oder dem Registrar festgelegt.
.cy / .com.cy Es gelten die besonderen Regeln der zyprischen Registrierungsstelle sowie Berechtigungs- und Kategoriebeschränkungen. Angaben oder Nachweise zum Antragsteller und zum Namen können verlangt werden.
.hu Es gelten besondere Berechtigungs- und Kontaktanforderungen; zusätzliche Angaben oder Erklärungen können erforderlich sein. Die genauen Anforderungen werden dynamisch beim Registrar oder der Registrierungsstelle abgefragt.
.dk Es gilt ein besonderes Verfahren der Registrierungsstelle zur Validierung, Aktivierung und Bestätigung der Inhaberangaben nach dem .DK-Modell.
.fr Es können die Berechtigungs- und Verifizierungsregeln der AFNIC sowie ein Nachweisverfahren gelten, wenn sich die Angaben nicht automatisch überprüfen lassen.
.at Die Registrierungsstelle kann eine Überprüfung der Inhaberangaben einleiten. Eine erfolglose Überprüfung kann zum Entzug der Domain führen.
.fi / ee / is / lt / lv / pl / ro / rs / si / sk Europäische ccTLDs mit besonderen Anforderungen der jeweiligen Registrierungsstelle an Kontakte, Identität, DNS, Transfers oder Verifizierung. Im Bestellprozess müssen die vom Registrar zurückgegebenen zusätzlichen Felder dynamisch abgefragt werden.
.cn Angaben zur tatsächlichen Identität oder zum Unternehmen und eine Verifizierung durch die Registrierungsstelle können erforderlich sein. Registrierung und Aktivierung hängen vom erfolgreichen Abschluss der Überprüfung ab.
.hk Je nach Inhaberkategorie können Identitäts- oder Unternehmensangaben und Nachweisunterlagen erforderlich sein.
.in Zusätzliche Inhaberangaben und die Einhaltung der Regeln der .IN-Registrierungsstelle können erforderlich sein.
.id Für die .ID-Kategorien können je nach Endung auf zweiter Ebene besondere Berechtigungs- und Dokumentenanforderungen gelten. Die Dienstleistung wird nur erbracht, wenn die geltenden Regeln erfüllt sind.
.ae Es gelten die besonderen Vorgaben der .aeDA zu Inhaberangaben und Verifizierung.
.ma Für Privatpersonen kann eine Identifikationsnummer, für juristische Personen eine Unternehmensnummer erforderlich sein.
.dm Die Registrierungsstelle kann anstelle allgemeiner Adressen wie admin@ oder contact@ eine persönliche E-Mail-Adresse des Inhabers verlangen.
.ru Für Privatpersonen oder Unternehmen können umfangreichere Identifikationsangaben erforderlich sein. Domain Market kann vor der Einreichung zusätzliche Angaben anfordern.
.ae.org / gr.com / sonstige Zonen auf dritter Ebene oder CentralNic-Zonen Es gelten die besonderen Regeln des Betreibers der Registrierungsstelle. Zusätzliche Felder oder eine gesonderte Zustimmung zu den Bedingungen können verlangt werden.
4. Weitere TLDs mit dynamischer Überprüfung
Für die folgenden im Domain-Market-Katalog angebotenen TLDs muss im Bestellprozess vor Abschluss der Bestellung über den jeweiligen Registrar geprüft werden, ob zusätzliche Angaben oder Berechtigungsvoraussetzungen erforderlich sind:
.ac, .ae, .af, .ag, .ai, .al, .am, .as, .at, .ax, .ba, .be, .bg, .bo, .by, .cd, .cf, .cg, .ch, .ci, .cm, .cn, .com.cy, .cr, .cy, .cz, .de, .dk, .dm, .do, .ec, .ee, .es, .eu, .fi, .fo, .fr, .ga, .gd, .ge, .gf, .gg, .gl, .gp, .gq, .gs, .gy, .hk, .hn, .hr, .hu, .id, .im, .in, .ir, .is, .it, .ke, .kz, .li, .lt, .lu, .lv, .mk, .mu, .mx, .nl, .pl, .pt, .ro, .rs, .ru, .sc, .se, .si, .sk, .sx, .uk, .us.
Die Aufnahme einer TLD in diese Liste bedeutet nicht, dass stets Dokumente verlangt werden. Sie bedeutet, dass die besonderen Regeln der Registrierungsstelle oder des Registrars dynamisch geprüft und dem Kunden je nach Verfahren der Registrierungsstelle vor oder nach der Einreichung angezeigt werden müssen.
5. Verifizierung nach der Registrierung
Eine Registrierungsstelle kann auch nach erfolgreicher Registrierung eine Verifizierung verlangen. Der Kunde muss innerhalb der von der Registrierungsstelle gesetzten Frist reagieren. Domain Market haftet nicht für eine Aussetzung oder einen Entzug aufgrund unrichtiger Angaben oder einer ausbleibenden Antwort des Inhabers.
6. Ablehnung und Erstattungen
Lehnt eine Registrierungsstelle einen Antrag ab, bevor eine nicht rückgängig zu machende Belastung entsteht, erstattet Domain Market den Betrag für den nicht erbrachten Vorgang. Wurde der Vorgang bei der Registrierungsstelle oder dem Registrar bereits ausgeführt oder unwiderruflich in Rechnung gestellt, gelten die Bestimmungen der Domainnamen-Vereinbarung zur Nichterstattungsfähigkeit, sofern das Gesetz nichts anderes verlangt.
7. Änderungen der Regeln der Registrierungsstelle
Domain Market kann diesen Anhang und die Felder im Bestellprozess aktualisieren, ohne die gesamte Domainnamen-Vereinbarung ändern zu müssen, wenn sich eine verbindliche technische oder Verifizierungsregel der Registrierungsstelle oder des Registrars ändert.